Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der

Deinhardt GmbH

Deutschland

– nachfolgend „DEINHARDT“ genannt –

Teil 1 Allgemeine Bedingungen

  1. Anwendungsbereich, vorrangige Geltung, Anpassungen
    • Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle zwischen DEINHARDT und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen und vorvertraglichen Verhandlungen, die im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen getroffen werden.
    • Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens DEINHARDT nicht ausdrücklich widersprochen wird und auch nicht im Falle widerspruchsloser Leistungserbringung durch DEINHARDT. Für den Fall dass der Vertragspartner die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will. Hat er DEINHARDT dies vorher schriftlich anzuzeigen.
    • DEINHARDT kann im Fall des Eintritts von unvorhersehbaren Umständen, die nicht von DEINHARDT veranlasst wurden und auf die DEINHARDT auch keinen Einfluss hat, eine Änderung von Bestimmungen auch zuungunsten des Vertragspartners vornehmen, soweit dies dem Vertragspartner zumutbar ist und die Umstände das Verhältnis von gegenseitigen Leistungen in nicht unbedeutendem Maße stören. Daneben kann DEINHARDT eine in dem Regelungswerk entstandene Lücke, die Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lässt, nachträglich anpassen oder verändern, soweit dies zwingend erforderlich ist.
    • Sollte eine Anpassung notwendig werden, wird DEINHARDT den Vertragspartner rechtzeitig über den Änderungswunsch auf elektronischem Wege informieren. Der Vertragspartner kann der Änderung oder Anpassung innerhalb einer Frist von einem Monat widersprechen. Im Falle des Widerspruchs gelten die ursprünglichen Regelungen fort, DEINHARDT steht dann das Recht zu, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat den Vertrag zu kündigen. Sollte der Vertragspartner dem Änderungswunsch nicht innerhalb der Frist widersprechen, gelten die neuen Bestimmungen als zwischen den Parteien vereinbart.
    • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 14, 310 Absatz 1 BGB
  1. Vertragsschluss, Schriftform
    • Der Vertrag wird mit Bestätigung der Bestellung durch DEINHARDT und Übersendung der Vertragsdokumente, sowie durch Übersendung der Waren wirksam. Angebote der DEINHARDT sind freibleibend.
    • Eine vertragliche Verpflichtung geht DEINHARDT grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Parteien schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Parteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
  1. Rangfolge der Verträge, besondere Bestimmungen
    • Der Umfang der von DEINHARDT vertraglich geschuldeten Leistungen wird ausschließlich durch die schriftlichen Verträge und Vereinbarungen festgelegt. Soweit abgeschlossen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  1. Vertragslaufzeit, Kündigung
    • Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
    • Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
    • Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
    • Für das Domain-Registrierungsverhältnis gelten, die Kündigung betreffend, teilweise abweichende Bestimmungen, die in Nr. 27 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.
  1. Leistungserbringung durch DEINHARDT
    • Der Umfang der von DEINHARDT zu erbringenden Leistungen wird in der Einzelvereinbarung festgelegt, die in der Regel auf einem Angebot von DEINHARDT basiert.
    • DEINHARDT ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
    • In der Regel ist im Angebot von DEINHARDT und/oder der Einzelvereinbarung der Projektfahrplan definiert, aus dem sich insbesondere der Umfang der Leistungen/Teilleistungen, etwaige Milestones und der beabsichtigte Zeitplan ergeben.
    • Der von DEINHARDT vorgeschlagene Zeitplan dient nur zur groben Orientierung der beabsichtigten Fertigstellung von Leistungen/Teilleistungen. Der tatsächliche Zeitpunkt der Fertigstellung von Leistungen/Teilleistungen kann im Einzelfall abweichen. Der Vertragspartner ist jedenfalls bei einer Verzögerung von nicht mehr als 14 Tagen nicht berechtigt, Ansprüche insbesondere wegen Leistungsverzugs geltend zu machen.
  1. Change Request Verfahren
    • Beide Vertragspartner sind berechtigt, den jeweils anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen der vereinbarten Leistungen (Change Request) zu beraten und zu verhandeln. Beide Vertragspartner sind nach entsprechender Aufforderung verpflichtet, in ernsthafte Beratungen und Verhandlungen einzutreten.
    • Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass ein Change Request nur vorliegt:
  • Bei zusätzlichen funktionalen Anforderungen;
  • Bei Ergänzungen: sowie
  • Bei wesentlichen Abweichungen und Änderungen.

Die Vertragspartner sind sich einig, dass sich ein Change Request nicht aus der Konkretisierung bzw. Detaillierung einer bestehenden Anforderung im Pflichtenheft ergibt. Ein Change Request dient auch nicht dazu, etwa notwendige Änderungen der Ausführungsart zu behandeln.

  • Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sich die Vertragspartner über den Change Request schriftlich geeinigt haben, werden die Vertragspartner ihre Leistung so erbringen, als ob der Change Request nicht ausgesprochen wäre, es sei denn, dass dies schriftlich anders vereinbart wird. Dies gilt auch, wenn die Vertragspartner endgültig keine Einigung über den Change Request erzielen.
  • Soweit der Auftraggeber die Umsetzung eines Change Request wünscht, wird DEINHARDT prüfen, ob der gewünschte Change Request durchführbar ist und wird den Auftraggeber möglichst kurzfristig schriftlich darüber informieren, welche Auswirkungen sich dabei insbesondere hinsichtlich der Kosten und eines etwaig vereinbarten Zeitplans voraussichtlich ergeben. Das Ergebnis der Prüfung soll daher folgende Aussagen beinhalten:
  • Eine Beschreibung der grundlegenden funktionalen Änderungen
  • Eine Beschreibung der etwaigen Auswirkungen auf die Grundfunktionen des Gesamtsystems insgesamt;
  • Eine Beschreibung der Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und die Kosten (Mehr- oder Minderkosten)
    • Die Vertragspartner werden die gewünschten Änderungen in einer Änderungsvereinbarung festlegen und gemeinsam verabschieden. Die Änderungsanforderung hat dabei in Textform oder über ein von DEINHARDT bereitgestelltes elektronisches Ticketsystem zu erfolgen.

Sämtliche Änderungen bedürfen der Unterzeichnung durch die von den Vertragspartnern benannten Ansprechpartner. Wird über ein Änderungsverlangen keine Einigung erzielt, werden die Vertragspartner, soweit sie keine andere Vereinbarung treffen, die Leistung entsprechend den ursprünglich verabschiedeten Vereinbarungen durchführen.

  1. Abnahme der Leistung / Teilleistung
    • Bestehen die Leistungen von DEINHARDT in der Herstellung eines Werkes, so wird DEINHARDT das Werk nach dessen Fertigstellung dem Vertragspartner zur Abnahme anbieten.
    • Der Vertragspartner ist verpflichtet, das von DEINHARDT zur Abnahme angebotene Werk abzunehmen und die Abnahme auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.
    • Verweigert der Vertragspartner die ordnungsgemäß angebotene Abnahme ohne sachlichen Grund, gilt das Werk als abgenommen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner auf das Angebot zur Abnahme binnen 14 Tagen nicht reagiert.
    • Mit Abnahme ist die Übergabe des Werkes an den Vertragspartner verbunden. Die Leistungsverpflichtung von DEINHARDT ist als erfüllt anzusehen. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Vertragspartner die Gefahr des zufälligen Untergangs.
    • Besteht das Werk aus mehreren Teilleistungen, hat DEINHARDT das Recht, eine Abnahme jeder Teilleistung zu verlangen.
    • DEINHARDT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Fall von Teilabnahmen Teilrechnungen zu erstellen. Gerät der Vertragspartner mit der Bezahlung einer Teilrechnung mehr als 7 Tage in Verzug, ist DEINHARDT berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Bezahlung der Teilrechnung zu verweigern.
    • Die vorbehaltlose Bezahlung einer Teilrechnung gilt jedenfalls als Abnahme der betreffenden Teilleistung.
    • Verweigert der Vertragspartner die Abnahme einer Teilleistung ohne sachlichen Grund, ist DEINHARDT berechtigt, die weitere Leistungserbringung unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk zu verweigern.
    • Im Fall von Teilleistungen ist nach Erbringung der letzten Teilleistung eine Schlussabnahme des Gesamtwerkes in sinngemäßer Anwendung der Nr. 5.1 bis 5.4 durchzuführen und die Schlussrechnung zu erstellen.
  1. Milestones
    • Milestones werden im Angebot und/oder der Einzelvereinbarung explizit als solche bezeichnet und der Umfang der Milestones genau definiert.
    • Der Zeitplan für die Erreichung von Milestones wird gemeinsam mit dem Vertragspartner zu Projektbeginn festgelegt. Sollte der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten (insbesondere die in Nr. 10 geregelten) zur Erreichung eines Milestones nicht einhalten, behält sich DEINHARDT das Recht vor dem Vertragspartner etwaige dadurch verursachte Zusatzkosten zu berechnen.
    • Bei der Erreichung eines Milestones ist jedenfalls eine Abnahme in sinngemäßer Anwendung der Punkte 5.1 bis 5.4 durchzuführen.
    • Nach Abnahme eines Milestones wird DEINHARDT eine Teilrechnung erstellen, die vom Vertragspartner zu bezahlen ist. Die Punkte 6.7 bis 6.9 sind sinngemäß anzuwenden.
    • Erst nach vollständiger Begleichung der Teilrechnung über den Milestone ist DEINHARDT zur weiteren Leistungserbringung verpflichtet.
  1. Urheberrecht
    • DEINHARDT gewährt dem Vertragspartner an zur Verfügung gestellter Software, Programme oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Weitere Nutzungsrechte erhält der Vertragspartner nicht. DEINHARDT behält an der gelieferten Software inklusive der Dokumentation alle urheberrechtlichen und gewerblichen Verwertungs- und Schutzrechte.
    • Die von DEINHARDT zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film – und Tonmaterialien kann der Vertragspartner während der Vertragslaufzeit ausschließlich zu vertragsgegenständlichen Zwecken nutzen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
  1. Schutzrechte Dritter
    • Der Vertragspartner wird DEINHARDT von gegen ihn erhobenen Ansprüchen Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung schriftlich informieren, die behauptete Verletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, nur im Einvernehmen mit DEINHARDT führen. DEINHARDT ist berechtigt auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung zu übernehmen und nach eigenem Ermessen zu führen.
    • Stellt der Vertragspartner die Nutzung der Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, wird der Vertragspartner darauf hinweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
    • DEINHARDT ist auf eigene Kosten berechtigt, aufgrund der behaupteten Schutzrechtsverletzung Dritter, notwendige Änderungen an der Software auch dann vorzunehmen, wenn die Software bereits bezahlt und ausgeliefert ist.
  1. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
    • Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Fehlern muss der Vertragspartner, die von DEINHARDT erteilten Hinweise befolgen. Gegebenenfalls ist der Vertragspartner angehalten, Formulare und Checklisten von DEINHARDT zu verwenden. Die zur Leistungserbringung durch DEINHARDT notwendigen Informationen werden durch den Vertragspartner erteilt, sowie etwaige Unterlagen übergeben.
    • Der Vertragspartner benennt gegenüber DEINHARDT Ansprechpartner für die gemeinsame Zusammenarbeit, welche während der normalen Geschäftszeiten (9:00 bis 17:00 Uhr CET) erreichbar sind.
  1. Vertraulichkeit und Datenschutz
    • DEINHARDT und der Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die die andere Partei aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf diese nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
    • Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen mit dem Vermerk „Vertraulich” zu versehen.
  1. Rechte bei Nutzungsbeendigung
    • Nach Vertragsbeendigung sind alle Sachen, die DEINHARDT dem Vertragspartner zur Nutzung überlassen hat, insbesondere gemietete oder geleaste Hardware, an DEINHARDT zurückzusenden, wobei die Transport- und Versicherungskosten von dem Vertragspartner zu übernehmen sind.
    • Bei Software, bei der Nutzungsrechte nur begrenzt überlassen sind, ist diese nach Ende des Vertrages, sofern sie auf Datenträgern, die der DEINHARDT gehören, installiert ist, zusammen mit dem Datenträger zu übergeben, und im Übrigen auf den eigenen Datenträgern des Vertragspartners zu löschen und das Löschungsprotokoll zu überlassen.
    • Alle Unterlagen, die zur Dokumentation gehören − einschließlich von Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen, soweit ausgehändigt −, sind im Original nebst aller Abschriften an DEINHARDT zurückzugeben.
    • DEINHARDT hat auf Anforderung einen Anspruch auf eine förmliche Bestätigung, dass alle Rückgabeverpflichtungen vollständig und vertragsentsprechend erfüllt worden sind.
  1. Lieferung und Versandkosten
    • Alle Angaben über Lieferzeitpunkt oder Leistungsbeginn sind voraussichtlich.
    • Verlangt der Vertragspartner nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die DEINHARDT eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl DEINHARDT diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
    • Wird DEINHARDT an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Vertragspartner nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von DEINHARDT nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Vertragspartner kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er DEINHARDT nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn DEINHARDT nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird DEINHARDT die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
    • Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Vertragspartner zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von DEINHARDT liegt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich innerhalb von 10 Werktagen schriftlich DEINHARDT zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden bei ihrer Entdeckung. Geht DEINHARDT aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Vertragspartner für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Für den Online-Bezug gilt Ziffer 17.
    • Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von DEINHARDT verlässt.
  1. Vergütung
    • Das Entgelt für Leistungen und Produkte ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    • Rechnungsbeträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und werden so von DEINHARDT auf der Rechnung ausgewiesen.
    • Kommt der Vertragspartner mit Zahlungen in Verzug, ist DEINHARDT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen, soweit DEINHARDT nicht einen höheren Schaden oder der Vertragspartner einen niedrigeren Schaden nachweist.
  1. Eigentumsvorbehalt
    • Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner in Haupt- und Nebensache Eigentum von DEINHARDT.
    • Der Vertragspartner ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von DEINHARDT stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasserversicherung) und DEINHARDT auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Vertragspartners als an DEINHARDT abgetreten.
    • Der Vertragspartner ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Vertragspartner DEINHARDT unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von DEINHARDT unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Vertragspartner dennoch die Liefergegenstände veräußert und DEINHARDT dieses genehmigen sollte, tritt der Vertragspartner an DEINHARDT bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.
    • Der Vertragspartner ist verpflichtet, DEINHARDT alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
  1. Annahmeverzug
    • Kommt der Vertragspartner mit der Annahme von bestellten Leistungen oder Waren in Verzug, so wird DEINHARDT eine angemessene Nachfrist setzen. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist ist DEINHARDT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann Schadensersatz verlangen.
  1. Gewährleistung
    • Sach- und Rechtsmängel werden von DEINHARDT innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr beginnend mit der Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Vertragspartner behoben. Dies geschieht nach Wahl von DEINHARDT durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung). Sofern die Ware zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an DEINHARDT zurückzugeben ist, treffen den Vertragspartner die hierfür anfallenden Transportkosten.
    • Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl den Preis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die beiden letztgenannten Ansprüche regeln sich nach Ziffer 18. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus.
    • Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn DEINHARDT hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von DEINHARDT verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
  1. Untersuchungs- und Rügepflicht
    • Der Vertragspartner wird offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung anzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
    • Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
  1. Haftung
    • In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet DEINHARDT Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:
      • bei Vorsatz von DEINHARDT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die DEINHARDT eine Garantie übernommen hat;
      • bei grober Fahrlässigkeit von DEINHARDT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
      • in allen anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf die der Vertragspartner in der Regel vertrauen darf (Kardinalspflicht), jedoch stets nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens;
    • Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 18.1. gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden, wegen Arglist und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • Soweit DEINHARDT nach Ziffer 18.1.3. haftet, ist die Haftung auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von DEINHARDT begrenzt. Der Vertragspartner kann eine Erhöhung der Deckungssumme im Einzelfall gegen Kostenübernahme verlangen.
    • DEINHARDT bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.
    • Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
    • Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von DEINHARDT.
    • Für Materialien und Inhalte, die der Vertragspartner bereitstellt, ist DEINHARDT nicht verantwortlich. DEINHARDT ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Vertragspartner aber rechtzeitig auf aus Ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
    • Für den Fall, dass aufgrund der vom Vertragspartner bereitgestellten Materialien und Inhalte DEINHARDT selbst in Anspruch genommen wird, hält der Vertragspartner DEINHARDT schad- und klaglos.
    • Im Fall der beauftragten Registrierung von durch den Kunden vorgegebenen Domain-Namen durch DEINHARDT obliegt die Prüfung auf die Verletzung fremder Kennzeichen und Namensrechte dem Vertragspartner.
  1. Aufrechnung und Abtretung
    • Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind. Wegen bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen steht dem Vertragspartner auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
    • Der Vertragspartner darf ohne vorherige Zustimmung der DEINHARDT die Rechte aus dem Vertragsverhältnis nicht abtreten. Ausgenommen hiervon ist die Übertragung an verbundene Unternehmen des Vertragspartners im Sinne des § 15 AktG.
  1. Export
    • Der Vertragspartner erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken.
  1. Beweisklausel
    • Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei DEINHARDT gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
  1. Rechtswahl
    • Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  1. Gerichtsstand
    • Sofern der Anwender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, München als Gerichtsstand vereinbart.
  1. Sprachversionen dieser Vereinbarung
    • Bei der Auslegung dieser Vereinbarung ist die deutschsprachige Version maßgeblich; nur sie entfaltet Rechtsverbindlichkeit. Gegebenenfalls bestehende anderssprachige Fassungen, insbesondere beiliegende englische Fassung, dienen lediglich dem Verständnis und als Übersetzungshilfe.

Teil 2 Besondere Bedingungen

  1. Besondere Bedingungen für Suchmaschinenoptimierung
    • DEINHARDT stellt dem Vertragspartner Dienste zur Suchmaschinenoptimierung (nachfolgende SEO) zur Verfügung. Der Leistungsumfang des Dienstes ergibt sich aus der jeweiligen detaillierten Leistungsbeschreibung für das jeweilige Produkt.
    • Die Leistungsbeschreibungen dienen nur der Darstellung der von DEINHARDT zu erbringenden Leistung und stellen keine Garantien dar. Eine Garantie besteht bei den bereitgestellten Produkten nur, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet und in Schriftform erteilt sind. Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt.
    • Der Dienst ermöglicht die Organisation und Aggregation verschiedener Daten aus unterschiedlichen Quellen nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Diese Daten werden mittels des Dienstes ausgewertet und visuell aufbereitet, um den Kunden eine effizientere Optimierung seiner Seiten für bessere Auffindbarkeit in den Suchmaschinen zu erleichtern. Es werden zum Teil Schätzungen zukünftiger, potenziell möglicher Besucher, Handlungsempfehlungen und Analysen von Konkurrenten angeboten. Die Auswertungsergebnisse orientieren sich dabei an den vom Kunden eingegebenen Vorgaben, Suchkriterien und Daten. Die Vertragsleistung ist von DEINHARDT durch die vertragsgemäße Bereitstellung des Dienstes erbracht.
    • DEINHARDT hat für die vereinbarungsgemäße Bereitstellung des Dienstes Sorge zu tragen. DEINHARDT schuldet nicht den erfolgreichen Abruf durch den Vertragspartner im Einzelfall. DEINHARDT gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Dienste von 97 % je Kalenderquartal, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind. DEINHARDT ist im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit berechtigt, die Dienste zum Zweck der Wartung zu unterbrechen, sowie dies technisch notwendig wird, und wird den Kunden mit einer angemessenen Vorlauffrist über die Unterbrechung informieren. Unaufschiebbare Maßnahmen (z.B. beim Auftreten bzw. der Wahrscheinlichkeit kritischer Sicherheitsprobleme oder zur Gewährleistung der Systemstabilität) darf DEINHARDT unverzüglich durchführen, wobei DEINHARDT den Kunden frühestmöglich über die Betriebsunterbrechung zu informieren hat. DEINHARDT bemüht sich, bei Wartungsarbeiten nach Möglichkeit die Messung nicht zu unterbrechen, sodass die Auswertungsergebnisse für den Kunden nach Abschluss der Wartung auf für die Dauer des Wartungsfensters bereitstehen.
    • Die durch den Dienst generierten Informationen stellen eine Auswertung der wesentlichen Daten mit einer dem Stand der Technik entsprechenden Genauigkeit bereit. Es handelt sich dabei im Näherungswerte. Technisch bedingte, unvermeidliche Unschärfen (beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Internettechnologien und Zählparameter der mit dem Dienst ausgewerteten Quellen) stellen keinen Mangel dar, ebenso wie Abweichungen und Einschränkungen, die sich aufgrund der individuellen Einstellungen des Kunden ergeben.
    • DEINHARDT schuldet nicht die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. DEINHARDT steht vorbehaltlich jeweils vereinbarten Leistung gemäß Leistungsbeschreibung nicht dafür ein, dass der Dienst zu einem vom Kunden beabsichtigten Zweck einsetzbar ist, insbesondere einen bestimmten SEO-Erfolg herbeiführt oder mit fremden Dienstleistungen oder fremden Programmen benutzbar ist.
    • DEINHARDT steht mit den Betreibern von Suchmaschinen in keiner direkten geschäftlichen Beziehung, so dass DEINHARDT keinen Einfluss auf die Erstellung der Suchergebnisse, die Vergabe des PageRanks, oder die Aufnahme von Webseiten in den Suchindex hat.
  1. Besondere Bedingungen für Domains
    • Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Vertragspartner und der Vergabestelle bzw. dem Registrator direkt zustande. DEINHARDT beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit DEINHARDT nicht selbst Registrator für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist.
    • Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeine Registrierungsrichtlinien. Diese Vergaberichtlinien sind Bestandteil des Vertrages.
    • Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Vertragspartner kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.
    • Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass die Registrierung einer Domain ausgesetzt, gelöscht oder übertragen, sowie, dass der Status des Domainnamen geändert werden, bzw. auf den Domainnamen eine Registrierungssperre gesetzt und dort gehaltenwerden kann, um (1) Fehler des Registrators oder der Registrierungsstelle bei der Registrierung der Domain zu korrigieren, (2) um Streitigkeiten über die registrierte Domain zu lösen, soweit es einer Regelung der ICANN, der Registrierungsstelle oder des Registrators entspricht, (3) um die Integrität, Sicherheit und Stabilität des Registrierungssystems der jeweiligen Top-Level-Domain zu schützen, oder (4) um allen anwendbaren Gesetze, Verwaltungsvorschriften oder –anforderungen, (rechtmäßigen) Anfragen von Strafverfolgungsbehörden oder anderen relevanten Behörden zu entsprechen.
    • Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit DEINHARDT lässt den jeweils zwischen dem Vertragspartner und der Vergabestelle bzw. dem Registrator bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an DEINHARDT zu richten, da diese die Domain für den Vertragspartner verwaltet und Mitteilungen des Vertragspartners, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Provider an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrator zu leiten sind.
    • Die Kündigung des Vertragspartners betreffend das Vertragsverhältnis mit DEINHARDT bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Vertragspartners, dass die Domain (mit-)gekündigt wird und gelöscht werden kann. Ist der Vertragspartner nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als „schriftlich“ in beiden Fällen die gemäß Nr. 2.2 zugelassene Form.
    • Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an DEINHARDT beträgt für alle Domains in Verbindung mit den Top-Level-Domains .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu sechs Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses, für alle anderen Domains drei Monate.
    • Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird DEINHARDT unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Vertragspartner nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrator verlängert, die Vergütungspflicht des Vertragspartners für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.
    • Kündigt der Vertragspartner zwar das Vertragsverhältnis mit DEINHARDT, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über DEINHARDT bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Vertragspartner, die an die vom Vertragspartner hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich (Nr. 2.2) zu den Domains zu erklären, ist DEINHARDT berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Vertragspartners freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner durch DEINHARDT.
    • Werden Domains vom Vertragspartner nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Vertragspartner und DEINHARDT in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist DEINHARDT berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Vertragspartners freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Vertragspartner zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.
  1. Besondere Bedingungen für Hosting-Produkte
    • Ergänzend zu diesen Bestimmungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingen der jeweiligen von DEINHARDT beauftragten Lieferanten. Diese werden dem Angebot beigefügt. Bei Widersprüchen haben diese Vorrang.
    • Der Vertragspartner versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten oder Daten weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. DEINHARDT behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn DEINHARDT von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
    • Für den Fall, dass der Vertragspartner den Nachweis erbringt, dass eine Verletzung von Rechten Dritter oder ein sonstiger Rechtsverstoß nicht zu befürchten ist, wird DEINHARDT die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Vertragspartners beruhen, stellt der Vertragspartner DEINHARDT hiermit frei.
    • Die Bereitstellung insbesondere folgender Dienste ist dem Vertragspartner untersagt:
  • Internet Relay Chat (IRC)-Dienste
  • Anonymisierungsdienste
  • P2P-Tauschbörsen
  • Unterhält der Vertragspartner auf dem zur Verfügung gestellten Server E-Mail-Postfächer, dürfen diese ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr genutzt werden. Insbesondere ist das Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen dem Vertragspartner untersagt, sofern mit einer solchen Nachricht insgesamt mehr als 100 Empfänger im Monat angeschrieben werden. Ebenso ist dem Vertragspartner das Versenden werblicher Nachrichten ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers untersagt.

Der Vertragspartner hat seine E-Mails in regelmäßigen Abständen von höchstens drei Wochen abzurufen und die E-Mails auf dem Server zu löschen.

  • Hat der Vertragspartner allein Administratorrechte, kann DEINHARDT den Server nicht verwalten. Der Vertragspartner ist daher für dessen Inhalt und die Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekanntwerdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt DEINHARDT Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den Vertragspartner nicht von seiner Pflicht.
  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder von DEINHARDT nicht gefährdet werden.
  • Gefährdet ein Vertragspartner mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder von DEINHARDT oder steht der Vertragspartner aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist DEINHARDT berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt insbesondere auch für sog. Denial of Service Attacken (DoS- Attacken), die der Vertragspartner über seinen Server ausführt, und auch in dem Fall, dass der Vertragspartner die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Vertragspartners manipuliert und von Dritten benutzt wird. Eine vorsätzliche Handlung des Vertragspartners berechtigt DEINHARDT zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ohne vorhergehende Abmahnung.
  • Sofern nicht abweichend vereinbart, ist DEINHARDT zur Sicherung von Kundendaten nicht verpflichtet.
  • DEINHARDT ist berechtigt, zur Überprüfung der Übereinstimmung der Server des Vertragspartners mit den vertraglichen Vereinbarungen und Bestimmungen, insbesondere Lizenzbestimmungen, Audits durchzuführen. Im Rahmen dieser Audits ist DEINHARDT insbesondere berechtigt zu prüfen, ob der Vertragspartner eine ausreichende Anzahl an Software-Lizenzen bezogen hat. Der Vertragspartner ist verpflichtet, an diesen Audits mitzuwirken.
  1. Besondere Bedingungen für Webdesign-Verträge
    • DEINHARDT verpflichtet sich nach Vorgaben des Auftraggebers eine funktionsfähige Website zu erstellen. DEINHARDT weist ausdrücklich darauf hin, dass Inhalt, Impressum und Datenschutzerklärung der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers unterliegen. Etwaige Vorschläge von DEINHARDT hierzu stellen lediglich Muster dar, die der Überprüfung und Konkretisierung durch den Auftraggeber bedürfen. Für diese Muster übernimmt DEINHARDT keinerlei Haftung, die Bereitstellung stellt auch keine Rechtsberatung dar. DEINHARDT erbringt seine vertraglich geschuldete Leistung in vier Phasen.
    • DEINHARDT erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zunächst ein Pflichtenheft für die zu erstellende Website. Dieses soll alle wesentlichen Vorgaben zur grafischen Gestaltung und Programmierung der Website enthalten. Es bildet zugleich Grundlage für die weitere Vorgehensweise.
    • Der Auftragnehmer erarbeitet in einem zweiten Schritt ein Konzept und eine Grundgestaltung für die Website-Struktur. Dazu zählen die Gliederung der einzelnen Seiten sowie die grundsätzliche Anordnung von Navigationselementen und Links.
    • Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber erstellt DEINHARDT in einem dritten Schritt einen lauffähigen Prototyp auf Basis des Konzepts. Der Prototyp muss die wesentlichen Grundfunktionalitäten und die wesentlichen Gestaltungselemente enthalten.
    • Nach Freigabe des Prototyps durch den Auftraggeber erstellt DEINHARDT die Endfassung der Website.
    • Das vereinbarte Entgelt wird in folgenden Schritten gezahlt:
  • 20 % bei Vertragsschluss
  • 20 % bei Übergabe des Pflichtenheftes
  • 20 % bei Fertigstellung der Endfassung
  • 40 % bei der Endabnahme der Endfassung
  1. Salvatorische Klausel
    • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regeln nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

München, den 25. Januar 2017

Deinhardt GmbH